Maxx Feinkost auf Räder
Maxx Feinkost auf Räder

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Maxx Group Catering  


I. Geltungsbereich
Für alle unsere Lieferungen und Leistungen sowie alle vertraglichen, vor- und/oder quasivertraglichen Rechtsbeziehungen zu Kunden, Dienstleistern, Lieferanten und/oder sonstigen Geschäftspartnern gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, es sei denn, wir haben mit Ihnen ausdrücklich und schriftlich Abweichendes vereinbart.Andere als die von uns verwandten allgemeinen Geschäftsbedingungen können wir leider nur anerkennen, wenn wir ihre Einbeziehungen in unsere Geschäftsbeziehungen ausdrücklich und schriftlich anerkannt haben. In diesem Fall regeln die einbezogenen Geschäftsbedingungen das jeweilige Geschäftsverhältnis, allerdings jeweils nur im konkreten Fall und nicht für die Zukunft.Mit der Auftragserteilung an uns, spätestens jedoch mit der Entgegennahme von Lieferungen und/oder Leistungen erkennen Sie diese Geschäftbedingungen an. Dies gilt im Verkehr mit Kaufleuten auch dann, wenn unsere Geschäftsbedingungen nicht übersandt oder sonst zur Kenntnis gebracht wurden, es sei denn, wir haben eine Aufforderung um Übersendung oder sonstige Mitteilung nicht oder nicht zeitgerecht erfüllt.


II. Zustandekommen des Vertrages 
Mündliche oder fernmündliche Angebote unsererseits gelten nur, wenn sie von uns unverzüglich schriftlich bestätigt werden.Unsere Angebote können nur wirksam angenommen werden, wenn sie innerhalb einer Frist von fünfzehn Werktagen nach ihrem Zugang bei Ihnen unter Einschluss dieser Geschäftsbedingungen unmittelbar uns gegenüber schriftlich angenommen werden. Die Einholung eventuell erforderlicher behördlicher Genehmigungen, Konzessionen odersonstiger Genehmigungen ist nur dann Bestandteil des Angebots, wenn dies ausdrücklich
aufgeführt ist. Gleiches gilt für die Zollformalitäten bei Lieferungen ins Ausland.

Angebote, Planungen, Beschreibungen von Konzepten usw. bleiben, soweit ausdrücklich und schriftlich nichts anderes vereinbart ist, mit allen Rechten Eigentum der Maxx Group Catering . Der Auftraggeber verpflichtet sich, jede anderweitige Verwertung in sämtlichen Formen zu unterlassen, insbesondere die Vervielfältigung und Verbreitung und die Weitergabe an Dritte sowie die Vornahme von Änderungen ohne ausdrückliche Zustimmung der Maxx Group Catering. Bei Zuwiderhandlungen wird eine vomzuständigen Gericht zu bestimmende Vertragsstrafe fällig.Abweichende Regelungen zu unserem Angebot und/oder diesen Geschäftsbedingungen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Dies gilt auch für einen etwaigen Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis selbst. Gerichtsstand Ravensburg


III. Preise, Zahlungsbedingungen
Alle Preise und Preisangaben verstehen sich auch ohne ausdrückliche Bezeichnung alssolche in EURO ohne gesetzliche Steuern und Abgaben und ohne sonstige, eventuell anfallende öffentlich-rechtlichen Nebenabgaben.Die Angebotspreise haben nur bei ungeteilter Bestellung Gültigkeit.Verzögert sich der Beginn oder Fortgang der Leistungserbringung aus Gründen, die nicht von der Maxx Group Catering zu vertreten sind, so ist sie berechtigt, den hierdurch eingetretenen Mehraufwand gesondert zu berechnen. Maßgebend sind dann die am Tage der Ausführung gültigen Berechnungssätze.Im Angebot nicht veranschlagte Leistungen, die auf Verlangen des Auftraggebers ausgeführt werden oder aber Mehraufwendungen, die bedingt sind durch unrichtige Angaben des Auftraggebers oder sonstiger Dritter, durch unverschuldete Transportverzögerungen, nicht termin- oder fachgerechte Vorleistungen des Auftraggebers oder sonstiger Dritter, soweit diese nicht Erfüllungsgehilfen der Maxx Group Catering sind, werden dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gestellt. Dies gilt insbesondere auch für Kosten und Gebühren zur Einholung erforderlicher behördlicher Genehmigungen und Konzessionen.Alle Preise und Preisangaben gelten ausschließlich für die im Angebot benannten Größenangaben oder Mengen und die dort beschriebenen Lieferzeiträume und –wege. Sofern sich aus unserem Angebot nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise ab Werk. Etwaige Transport- und Logistikkosten werden Ihnen auf Anfrage gerne mitgeteilt.Die Maxx Group Catering ist berechtigt, jede einzelne Leistung sofort nach deren Erbringung in Rechnung zu stellen. Rechnungsbeträge sind, soweit nichts anderes vereinbart wird, zehn Bankarbeitsage nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.

Der Auftraggeber teilt der Maxx Group Catering 5 Werktage vor Veranstaltung die definitive Personenzahl mit. Die Maxx Group Catering stellt dem Auftraggeber eine à conto-Rechnungin Höhe von 50 % der vereinbarten Leistungen zuzüglich der geltenden Mehrwertsteuer aus, die 10 Bankarbeitstage vor der Veranstaltung fällig ist.Abzüge irgendwelcher Art sind ausgeschlossen. Anzahlungen werden nicht verzinst.Bei Zahlungsverzug ist die Die Maxx Group Catering  berechtigt, unbeschadet weitergehender Ansprüche Verzugsschadenersatz in Höhe der üblichen Mindestsollzinsen und Provisionen der Großbanken zu verlangen (mindestens jedoch 8 % über dem Basiszinssatz der EZB). Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens unbenommen.Eine Aufrechnung gegen unsere Zahlungsansprüche ist nur mit von uns ausdrücklich und schriftlich anerkannten Gegenforderungen oder solchen Forderungen möglich, die gerichtlich festgestellt sind.In gleicher Weise sind unsere Kunden, Auftraggeber oder sind Dritte nicht berechtigt, an von uns leih-, miet- oder in sonstiger Weise zur Verfügung gestellten Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht auszuüben.


Stornierung
Der Auftraggeber ist jederzeit zur Kündigung des Vertrages berechtigt.Kündigt bzw. storniert der Auftraggeber den Vertrag, ohne dass die Maxx Group Catering  hierzu einen wichtigen Grund gegeben hat, so hat die Maxx Group Catering Anspruch auf die vereinbarte Vergütung wie folgt:

Werden die vereinbarten Leistungen, gleich aus welchem Grund, bis 30 Tage vor Veranstaltung storniert, behält die Maxx Group Catering  sich die Geltendmachung einer Entschädigung im Höhe von 10 % der vereinbarten Vergütung vor. Im Falle von späteren Stornierungen gilt:


bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn
25 % der Vergütung


bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn
40 % der Vergütung


bis 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn
55 % der Vergütung


danach 
75 % der Vergütung


V. Beschaffenheiten und Qualitäten
Differieren unsere Angebotsangaben zu unseren Produktbeschreibungen, unseren Mustern oder zu unseren Präsentationen, so sind allein die Angaben und Beschreibungen (Qualitäten) unseres Angebotes verbindlich.Bei den von uns verarbeiteten Lebensmitteln sind Schwankungen in Größe, Aussehen, Gewicht, Konsistenz, Geschmack, Geruch oder sonstiger Beschaffenheit unvermeidlich. Die Schwankungen müssen daher von unseren Kunden und/oder Auftraggebern im Rahmen des branchenüblichen toleriert werden.


VI. Lieferzeit
Geraten wir in Verzug, so ist unsere Schadensersatzpflicht im Falle leichter Fahrlässigkeit auf einen Betrag von 30 % des vorhersehbaren Schadens begrenzt. Weitergehende Schadensersatzansprüche bestehen nur, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtungen setzt die rechtszeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Bestellers voraus.Eine durch Ablaufstörungen, die wir nicht zu vertreten haben, sowie alle Ablauf- und Betriebsstörungen, die auf höherer Gewalt beruhen (z.B. Streik, Aussperrung, Naturkatastrophen, Gewalttaten oder Anschlägen), herbeigeführte Überschreitung unserer Lieferzeiten oder –fristen berechtigt unsere Kunden nur dann zum Rücktritt vom Vertrag, wenn dieses Abstandnehmen vom Vertrag den Grundsätzen vom Wegfall der Geschäftsgrundlage entspricht.Kommen wir mit unserer Leistung nur unwesentlich in Verzug, so sind Ansprüche unserer Kunden hieraus – gleich welcher Art – ausgeschlossen.


VII. Mängelrüge
Sie sind mit unseren Leistungen oder Lieferungen nicht zufrieden, so haben sie die festgestellten Mängel detailliert und – soweit möglich – schriftlich unverzüglich zu rügen und uns auf Aufforderung den dargelegten Mangel einer Dienstleistung oder eines Produktes – ggf. unter Beifügung eines Musters oder einer Dokumentation – vorzulegen. Anderenfalls gilt unsere Leistung als vertragsgerecht erbracht.Ist eine unverzügliche schriftliche Mängelrüge in Anbetracht der Umstände nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich, so ist sie nachzuholen, soweit das jeweilige Hindernis für eine schriftliche Benachrichtigung ausgeräumt ist.


VIII. Gewährleistung
Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, so sind wir nach unserer Wahl zur Beseitigung des Mangels oder zur Ersatzlieferung verpflichtet. Im Falle der Beseitigung des Mangels sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Leistung an einem anderen Ort als dem Erfüllungsort erbracht wird.Schlägt die Mangelbeseitigung fehl, oder sind wir zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus, aus Gründen, die wir zu vertreten haben, so ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen.Darüber hinausgehende Ansprüche des Bestellers/Kunden, insbesondere Schadensersatzansprüche einschließlich entgangenem Gewinn oder wegen sonstiger Vermögensschäden des Bestellers/Kunden sind ausgeschlossen.Vorstehende Haftungseinschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt auch dann nicht, wenn der Besteller/Kunde wegen des Fehlens seiner zugesicherten Eigenschaft Schadensersatz geltend macht.Wird eine vertragswesentliche Pflicht fahrlässig verletzt, so ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.

IX. Ausstattungszubehör
Alle von der Maxx Group Catering angelieferten Materialien und Gegenständemit Ausnahme der Speisen und Getränke stehen und bleiben im Eigentum der Maxx Group Catering und werden nur leih- bzw. mietweise überlassen.

Solchermaßen leih- bzw. mietweise überlassene Gegenstände (z.B. Geschirr, Besteck, Gläser, Tischwäsche und dergleichen), hat der Auftraggeber pfleglich zu behandeln und unverzüglich nach Beendigung der Veranstaltung zurückzugeben. Für beschädigte, zerstörte oder verloren gegangene Gegenstände hat der Auftraggeber vollen Ersatz in Höhe der Wiederherstellungskosten (bei Beschädigungen) bzw. in Höhe der

Neuanschaffungskosten (bei Zerstörung oder Verlust) zu leisten.Rückgabebestätigungen der Maxx Group Catering erfolgen stets nur unter Vorbehalt einer konkreten Überprüfung.

Mietgebühren werden nach Kalendertagen berechnet. Als Mietbeginn gilt der Tag der Übernahme, als Mietende 
der Tag der Rückgabe der Mietsache. Bei verspäteter Rückgabe der Mietsache wird für jeden weiteren Tag die volle Mietgebühr eines Tages geschuldet.


X. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht
Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz, 88371 Ebersbach-Musbach. Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus oder im Zusammenhang mit unseren Lieferungen und/oder Leistungen ist im vollkaufmännischen Verkehr Ravensburg.Unsere Vereinbarungen mit Kunden, Lieferanten oder sonstigen Geschäftspartnern unterliegen ausschließlich deutschem Recht, soweit nicht zwingendes anderes Recht vorgeht.

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