Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Maxx Group Catering
I. Geltungsbereich
Für alle unsere Lieferungen und Leistungen sowie alle vertraglichen, vor- und/oder quasivertraglichen Rechtsbeziehungen zu Kunden, Dienstleistern, Lieferanten und/oder sonstigen Geschäftspartnern
gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, es sei denn, wir haben mit Ihnen ausdrücklich und schriftlich Abweichendes vereinbart.Andere als die von uns verwandten allgemeinen
Geschäftsbedingungen können wir leider nur anerkennen, wenn wir ihre Einbeziehungen in unsere Geschäftsbeziehungen ausdrücklich und schriftlich anerkannt haben. In diesem Fall regeln die einbezogenen
Geschäftsbedingungen das jeweilige Geschäftsverhältnis, allerdings jeweils nur im konkreten Fall und nicht für die Zukunft.Mit der Auftragserteilung an uns, spätestens jedoch mit der Entgegennahme
von Lieferungen und/oder Leistungen erkennen Sie diese Geschäftbedingungen an. Dies gilt im Verkehr mit Kaufleuten auch dann, wenn unsere Geschäftsbedingungen nicht übersandt oder sonst zur Kenntnis
gebracht wurden, es sei denn, wir haben eine Aufforderung um Übersendung oder sonstige Mitteilung nicht oder nicht zeitgerecht erfüllt.
II. Zustandekommen des Vertrages
Mündliche oder fernmündliche Angebote unsererseits gelten nur, wenn sie von uns unverzüglich schriftlich bestätigt werden.Unsere Angebote können nur wirksam angenommen werden, wenn sie innerhalb
einer Frist von fünfzehn Werktagen nach ihrem Zugang bei Ihnen unter Einschluss dieser Geschäftsbedingungen unmittelbar uns gegenüber schriftlich angenommen werden. Die Einholung eventuell
erforderlicher behördlicher Genehmigungen, Konzessionen odersonstiger Genehmigungen ist nur dann Bestandteil des Angebots, wenn dies ausdrücklich
aufgeführt ist. Gleiches gilt für die Zollformalitäten bei Lieferungen ins Ausland.
Angebote, Planungen, Beschreibungen von Konzepten usw. bleiben, soweit ausdrücklich und schriftlich nichts anderes vereinbart ist, mit allen Rechten Eigentum der Maxx Group Catering . Der
Auftraggeber verpflichtet sich, jede anderweitige Verwertung in sämtlichen Formen zu unterlassen, insbesondere die Vervielfältigung und Verbreitung und die Weitergabe an Dritte sowie die Vornahme von
Änderungen ohne ausdrückliche Zustimmung der Maxx Group Catering. Bei Zuwiderhandlungen wird eine vomzuständigen Gericht zu bestimmende Vertragsstrafe fällig.Abweichende Regelungen zu unserem Angebot
und/oder diesen Geschäftsbedingungen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Dies gilt auch für einen etwaigen Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis selbst. Gerichtsstand
Ravensburg
III. Preise, Zahlungsbedingungen
Alle Preise und Preisangaben verstehen sich auch ohne ausdrückliche Bezeichnung alssolche in EURO ohne gesetzliche Steuern und Abgaben und ohne sonstige, eventuell anfallende
öffentlich-rechtlichen Nebenabgaben.Die Angebotspreise haben nur bei ungeteilter Bestellung Gültigkeit.Verzögert sich der Beginn oder Fortgang der Leistungserbringung aus Gründen, die nicht von der
Maxx Group Catering zu vertreten sind, so ist sie berechtigt, den hierdurch eingetretenen Mehraufwand gesondert zu berechnen. Maßgebend sind dann die am Tage der Ausführung gültigen
Berechnungssätze.Im Angebot nicht veranschlagte Leistungen, die auf Verlangen des Auftraggebers ausgeführt werden oder aber Mehraufwendungen, die bedingt sind durch unrichtige Angaben des
Auftraggebers oder sonstiger Dritter, durch unverschuldete Transportverzögerungen, nicht termin- oder fachgerechte Vorleistungen des Auftraggebers oder sonstiger Dritter, soweit diese nicht
Erfüllungsgehilfen der Maxx Group Catering sind, werden dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gestellt. Dies gilt insbesondere auch für Kosten und Gebühren zur Einholung erforderlicher behördlicher
Genehmigungen und Konzessionen.Alle Preise und Preisangaben gelten ausschließlich für die im Angebot benannten Größenangaben oder Mengen und die dort beschriebenen Lieferzeiträume und –wege. Sofern
sich aus unserem Angebot nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise ab Werk. Etwaige Transport- und Logistikkosten werden Ihnen auf Anfrage gerne mitgeteilt.Die Maxx Group Catering ist berechtigt,
jede einzelne Leistung sofort nach deren Erbringung in Rechnung zu stellen. Rechnungsbeträge sind, soweit nichts anderes vereinbart wird, zehn Bankarbeitsage nach Rechnungsstellung zur Zahlung
fällig.
Der Auftraggeber teilt der Maxx Group Catering 5 Werktage vor Veranstaltung die definitive Personenzahl mit. Die Maxx Group Catering stellt dem Auftraggeber eine à conto-Rechnungin Höhe von 50 % der
vereinbarten Leistungen zuzüglich der geltenden Mehrwertsteuer aus, die 10 Bankarbeitstage vor der Veranstaltung fällig ist.Abzüge irgendwelcher Art sind ausgeschlossen. Anzahlungen werden nicht
verzinst.Bei Zahlungsverzug ist die Die Maxx Group Catering berechtigt, unbeschadet weitergehender Ansprüche Verzugsschadenersatz in Höhe der üblichen Mindestsollzinsen und Provisionen der
Großbanken zu verlangen (mindestens jedoch 8 % über dem Basiszinssatz der EZB). Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens unbenommen.Eine Aufrechnung gegen unsere Zahlungsansprüche ist
nur mit von uns ausdrücklich und schriftlich anerkannten Gegenforderungen oder solchen Forderungen möglich, die gerichtlich festgestellt sind.In gleicher Weise sind unsere Kunden, Auftraggeber oder
sind Dritte nicht berechtigt, an von uns leih-, miet- oder in sonstiger Weise zur Verfügung gestellten Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht auszuüben.
Stornierung
Der Auftraggeber ist jederzeit zur Kündigung des Vertrages berechtigt.Kündigt bzw. storniert der Auftraggeber den Vertrag, ohne dass die Maxx Group Catering hierzu einen wichtigen Grund gegeben
hat, so hat die Maxx Group Catering Anspruch auf die vereinbarte Vergütung wie folgt:
Werden die vereinbarten Leistungen, gleich aus welchem Grund, bis 30 Tage vor Veranstaltung storniert, behält die Maxx Group Catering sich die Geltendmachung einer Entschädigung im Höhe von 10 % der vereinbarten Vergütung vor. Im Falle von späteren Stornierungen gilt:
bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn
25 % der Vergütung
bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn
40 % der Vergütung
bis 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn
55 % der Vergütung
danach
75 % der Vergütung
V. Beschaffenheiten und Qualitäten
Differieren unsere Angebotsangaben zu unseren Produktbeschreibungen, unseren Mustern oder zu unseren Präsentationen, so sind allein die Angaben und Beschreibungen (Qualitäten) unseres Angebotes
verbindlich.Bei den von uns verarbeiteten Lebensmitteln sind Schwankungen in Größe, Aussehen, Gewicht, Konsistenz, Geschmack, Geruch oder sonstiger Beschaffenheit unvermeidlich. Die Schwankungen
müssen daher von unseren Kunden und/oder Auftraggebern im Rahmen des branchenüblichen toleriert werden.
VI. Lieferzeit
Geraten wir in Verzug, so ist unsere Schadensersatzpflicht im Falle leichter Fahrlässigkeit auf einen Betrag von 30 % des vorhersehbaren Schadens begrenzt. Weitergehende Schadensersatzansprüche
bestehen nur, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtungen setzt die rechtszeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des
Bestellers voraus.Eine durch Ablaufstörungen, die wir nicht zu vertreten haben, sowie alle Ablauf- und Betriebsstörungen, die auf höherer Gewalt beruhen (z.B. Streik, Aussperrung, Naturkatastrophen,
Gewalttaten oder Anschlägen), herbeigeführte Überschreitung unserer Lieferzeiten oder –fristen berechtigt unsere Kunden nur dann zum Rücktritt vom Vertrag, wenn dieses Abstandnehmen vom Vertrag den
Grundsätzen vom Wegfall der Geschäftsgrundlage entspricht.Kommen wir mit unserer Leistung nur unwesentlich in Verzug, so sind Ansprüche unserer Kunden hieraus – gleich welcher Art –
ausgeschlossen.
VII. Mängelrüge
Sie sind mit unseren Leistungen oder Lieferungen nicht zufrieden, so haben sie die festgestellten Mängel detailliert und – soweit möglich – schriftlich unverzüglich zu rügen und uns auf Aufforderung
den dargelegten Mangel einer Dienstleistung oder eines Produktes – ggf. unter Beifügung eines Musters oder einer Dokumentation – vorzulegen. Anderenfalls gilt unsere Leistung als vertragsgerecht
erbracht.Ist eine unverzügliche schriftliche Mängelrüge in Anbetracht der Umstände nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich, so ist sie nachzuholen, soweit das jeweilige Hindernis für
eine schriftliche Benachrichtigung ausgeräumt ist.
VIII. Gewährleistung
Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, so sind wir nach unserer Wahl zur Beseitigung des Mangels oder zur Ersatzlieferung verpflichtet. Im Falle der Beseitigung des Mangels sind wir
verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass
die Leistung an einem anderen Ort als dem Erfüllungsort erbracht wird.Schlägt die Mangelbeseitigung fehl, oder sind wir zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage,
oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus, aus Gründen, die wir zu vertreten haben, so ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Herabsetzung des Kaufpreises zu
verlangen.Darüber hinausgehende Ansprüche des Bestellers/Kunden, insbesondere Schadensersatzansprüche einschließlich entgangenem Gewinn oder wegen sonstiger Vermögensschäden des Bestellers/Kunden
sind ausgeschlossen.Vorstehende Haftungseinschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt auch dann nicht, wenn der Besteller/Kunde wegen
des Fehlens seiner zugesicherten Eigenschaft Schadensersatz geltend macht.Wird eine vertragswesentliche Pflicht fahrlässig verletzt, so ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren Schaden
begrenzt.
IX. Ausstattungszubehör
Alle von der Maxx Group Catering angelieferten Materialien und Gegenständemit Ausnahme der Speisen und Getränke stehen und bleiben im Eigentum der Maxx Group Catering und werden nur leih- bzw.
mietweise überlassen.
Solchermaßen leih- bzw. mietweise überlassene Gegenstände (z.B. Geschirr, Besteck, Gläser, Tischwäsche und dergleichen), hat der Auftraggeber pfleglich zu behandeln und unverzüglich nach Beendigung
der Veranstaltung zurückzugeben. Für beschädigte, zerstörte oder verloren gegangene Gegenstände hat der Auftraggeber vollen Ersatz in Höhe der Wiederherstellungskosten (bei Beschädigungen) bzw.
in Höhe der
Neuanschaffungskosten (bei Zerstörung oder Verlust) zu leisten.Rückgabebestätigungen der Maxx Group Catering erfolgen stets nur unter Vorbehalt einer konkreten Überprüfung.
Mietgebühren werden nach Kalendertagen berechnet. Als Mietbeginn gilt der Tag der Übernahme, als Mietende
der Tag der Rückgabe der Mietsache. Bei verspäteter Rückgabe der Mietsache wird für jeden weiteren Tag die volle Mietgebühr eines Tages geschuldet.
X. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht
Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz, 88371 Ebersbach-Musbach. Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus oder im Zusammenhang mit unseren Lieferungen und/oder Leistungen ist im
vollkaufmännischen Verkehr Ravensburg.Unsere Vereinbarungen mit Kunden, Lieferanten oder sonstigen Geschäftspartnern unterliegen ausschließlich deutschem Recht, soweit nicht zwingendes anderes Recht
vorgeht.